
OLG Koblenz stärkt Qualitätsanspruch im Solarhandwerk
Mit seinem Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten sind. Wer diese Leistungen eigenverantwortlich als Komplettangebot anbietet und ausführt, benötigt hierfür grundsätzlich die entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Dem Urteil liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Außenauftritt eines PV-Unternehmens zugrunde (Werbung für ein schlüsselfertiges

















