Stellungnahme zum EEG 2027 Referentenentwurf

Der Bundesverband des Solarhandwerks begrüßt das Ziel der Bundesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an den Anforderungen eines zunehmend dekarbonisierten und flexibilisierten Stromsystems auszurichten. Die Markt- und Systemintegration der Photovoltaik ist ein notwendiger Schritt, um Versorgungssicherheit, Netzstabilität und Wirtschaftlichkeit dauerhaft miteinander zu verbinden.

Die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen stellen jedoch insbesondere für den dezentralen Photovoltaikmarkt auf Wohngebäuden sowie kleinen und mittleren Gewerbedächern einen grundlegenden Systemwechsel dar. Gerade dieses Marktsegment wird überwiegend durch spezialisierte Solarfachbetriebe erschlossen und hat in den vergangenen Jahren maßgeblich zum Ausbau der Photovoltaik beigetragen. 

Der Entwurf führt zu einer deutlichen Verschiebung des bisherigen Fördermodells. Wir begrüßen ausdrücklich, dass von einer kompletten Abschaffung der Einspeisevergütung zum 01. Januar 2027 Abstand genommen wurde. Damit wird auch eine zentrale Forderung des bdsh aus vorangegangenen Stellungnahmen und Positionierungen umgesetzt.

Die stärkere Marktintegration ist grundsätzlich nachvollziehbar. Sie darf jedoch nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit kleiner Dachanlagen oder der Planungs- und Investitionssicherheit privater Betreiber gehen. In einer flexibilisierten und digitalisierten Energiewelt können auch kleine Anlagen für mehr Flexibilität im Markt sorgen und die Kosten für alle senken. 

Hinzu kommt: Eine pauschale Abregelung auf 50 % der installierten Leistung auch bei Einbau eines intelligenten Messsystems läuft dem Ziel eines flexiblen, dezentralen Energiesystems entgegen. 

Aus Sicht des Solarhandwerks kommt es daher entscheidend darauf an, dass die Transformation hin zu einer stärkeren Marktintegration praxistauglich ausgestaltet wird. Regulierung darf den Ausbau nicht verlangsamen oder unnötig verteuern.

Marktintegration mit Augenmaß

Der Bundesverband unterstützt ausdrücklich das Ziel, Photovoltaikanlagen künftig stärker an Marktpreisen und Systembedarfen auszurichten. Die vorgesehene schrittweise Umstellung von der gesetzlichen Einspeisevergütung auf Direktvermarktungsmodelle stellt jedoch hohe Anforderungen an Betreiber, Installationsbetriebe und Marktakteure.

Diese Transformation kann nur gelingen, wenn

  • intelligente Messsysteme flächendeckend verfügbar sind,
  • standardisierte und digitale Direktvermarktungsangebote bestehen,
  • administrative Prozesse weitgehend automatisiert sind und
  • die zusätzlichen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen stehen.

Der Erfolg der Marktintegration hängt daher nicht allein von gesetzlichen Vorgaben, sondern maßgeblich von funktionierenden Marktstrukturen ab. Hier besteht bekanntlich gerade in Hinsicht auf das Smartmeter-Rollout erheblicher Nachholbedarf. Es kann nicht sein, dass Flexiblitätspotenziale nicht ausgeschöpft werden, weil die Netzbetreiber es nicht schaffen, für das Smartmeter-Rollout zu sorgen.

Investitionssicherheit für private und gewerbliche Betreiber erhalten

Der Entwurf sieht einen schrittweisen Übergang von der bisherigen Einspeisevergütung zu einer zeitlich begrenzten Übergangszahlung sowie anschließend zur vollständigen Marktintegration neuer Anlagen vor. Für Investoren bedeutet dies eine grundlegende Veränderung der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Insbesondere im privaten und gewerblichen Dachsegment bleibt die Vergütung überschüssiger Strommengen ein wesentlicher Bestandteil der Investitionsentscheidung. Eigenverbrauch allein kann – abhängig von Lastprofil, Gebäudeart und Nutzungsverhalten – die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage nicht in jedem Fall sicherstellen. Zugleich können auch 

Investitionsentscheidungen benötigen langfristig verlässliche und nachvollziehbare Rahmenbedingungen. Häufige oder tiefgreifende Systemwechsel erhöhen die Unsicherheit und können zu einer Zurückhaltung bei Investitionen führen.

Auswirkungen auf das Solarhandwerk

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen nicht nur Anlagenbetreiber, sondern verändern auch die Arbeitsrealität der Solarinstallationsbetriebe erheblich.

Bereits heute begleiten unsere Handwerksbetriebe ihre Kunden weit über die eigentliche Installation hinaus. Mit der stärkeren Marktintegration erweitern sich die Beratungsinhalte deutlich. Neben der technischen Planung müssen künftig Fragen der Direktvermarktung, intelligenter Messsysteme, dynamischer Stromtarife, Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme und Wirtschaftlichkeitsberechnungen erläutert werden.

Gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe benötigen hierfür einfache, standardisierte und rechtssichere Verfahren. Zusätzliche Bürokratie darf nicht zulasten der eigentlichen Installationsleistung gehen.

Dachflächenpotenziale vollständig nutzen

Das Solarhandwerk verfolgt das Ziel, geeignete Dachflächen möglichst vollständig für die Solarstromerzeugung zu erschließen. Regulatorische Rahmenbedingungen sollten deshalb Anreize für eine optimale Nutzung vorhandener Dachflächen schaffen und nicht dazu führen, dass Anlagen bewusst kleiner dimensioniert oder Investitionen aufgeschoben werden . Insbesondere im Gewerbebereich entstehen regelmäßig Überschüsse gegenüber dem Eigenverbrauch. Eine wirtschaftlich tragfähige Einspeiseperspektive bleibt daher ein wichtiger Bestandteil der Investitionsentscheidung.

Digitalisierung konsequent vorantreiben 

Die beabsichtigte stärkere Marktintegration setzt eine leistungsfähige digitale Infrastruktur voraus.

Der beschleunigte Rollout intelligenter Messsysteme, einheitliche digitale Schnittstellen sowie standardisierte Prozesse zwischen Netzbetreibern, Messstellenbetreibern, Direktvermarktern und Installationsbetrieben sind daher unverzichtbar. 

Ohne diese Voraussetzungen besteht die Gefahr zusätzlicher Bürokratie, steigender Transaktionskosten und verzögerter Projektumsetzungen.

Der Bundesverband des Solarhandwerks regt vor diesem Hintergrund an,

  1. den Übergang zur Direktvermarktung eng an den tatsächlichen Ausbau der erforderlichen Markt- und Digitalinfrastruktur zu koppeln,
  2. kleine und mittlere Dachanlagen während der Übergangsphase weiterhin mit einfachen und verlässlichen Vergütungsmechanismen auszustatten,
  3. den Smart-Meter-Rollout deutlich zu beschleunigen,
  4. standardisierte und kostengünstige Direktvermarktungsmodelle für kleine Anlagen zu etablieren,
  5. zusätzliche bürokratische Anforderungen für Installationsbetriebe konsequent zu vermeiden,
  6. die vollständige Nutzung geeigneter Dachflächen weiterhin als energiepolitisches Ziel zu verankern sowie
  7. die Wirtschaftlichkeit von Speicherlösungen durch marktbasierte Anreize zu stärken.
  8. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung steuerbarer Anlagen in der Direktvermarktung aufheben, damit Flexibilitätspotentiale gehoben werden können. Durch Steuerbarkeit ist Netzdienlichkeit sichergestellt.

Fazit

Das Solarhandwerk unterstützt die Weiterentwicklung des EEG hin zu einer stärkeren Markt- und Systemintegration. Der Erfolg dieses Transformationsprozesses wird jedoch maßgeblich davon abhängen, ob die vorgesehenen Regelungen praktikabel, wirtschaftlich und für private sowie gewerbliche Anlagenbetreiber nachvollziehbar ausgestaltet werden.

Die Energiewende wird auf den Dächern Deutschlands umgesetzt. Dafür braucht es verlässliche Investitionsbedingungen, einfache Verfahren und leistungsfähige mittelständische Handwerksbetriebe. Der Bundesverband des Solarhandwerks steht bereit, diesen Transformationsprozess konstruktiv zu begleiten.

Pressekontakt

Lucas Flügel, Pressesprecher

Mail: info@bdsh.solar