Mit seinem Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten sind. Wer diese Leistungen eigenverantwortlich als Komplettangebot anbietet und ausführt, benötigt hierfür grundsätzlich die entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
Dem Urteil liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Außenauftritt eines PV-Unternehmens zugrunde (Werbung für ein schlüsselfertiges PV-Komplettangebot). Das Gericht hatte daher zu prüfen, ob das Unternehmen die beworbenen Leistungen ohne die erforderliche handwerksrechtliche Qualifikation anbieten durfte. Im Rahmen dieser Prüfung hat das OLG seine Auffassung zu den handwerksrechtlichen Anforderungen an Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen dargelegt.
Wie ordnet der bdsh das Urteil ein?
- Das OLG Koblenz bestätigt mit seiner Entscheidung einen Grundsatz, für den unser Verband seit seiner Gründung steht: Die Energiewende braucht qualifizierte Fachbetriebe, die Verantwortung für Sicherheit, Qualität und die langfristige Funktionsfähigkeit von Photovoltaikanlagen übernehmen.
- Unsere ordentlichen Mitglieder sind eingetragene Meisterbetriebe. Sie verfügen über die erforderliche fachliche Qualifikation und erfüllen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen, um Photovoltaikanlagen fachgerecht zu planen, zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Genau dieser Qualitätsanspruch unterscheidet das organisierte Solarhandwerk von Anbietern, die entsprechende Leistungen ohne die erforderliche handwerksrechtliche Qualifikation anbieten oder ausschließlich als Vertriebsorganisationen auftreten.
- Das OLG Koblenz führt aus, dass sowohl Arbeiten an der Dachkonstruktion als auch die elektrotechnische Planung und Installation zum Kernbereich zulassungspflichtiger Handwerke gehören. Damit unterstreicht das Gericht, dass Photovoltaikanlagen keine reine Montageleistung sind, sondern anspruchsvolle handwerkliche Arbeiten, die umfassendes Fachwissen und ein hohes Maß an Verantwortung erfordern.
- Wichtig ist außerdem: Sowohl das Elektro-, als auch das Dachdeckerhandwerk bewerten das Urteil dahingehend, dass für die Ausführung von Photovoltaikarbeiten grundsätzlich keine „Doppeleintragung“ in beiden Gewerken erforderlich ist. Darauf haben auch die Spitzenverbände ZVEH und ZVDH hingewiesen (siehe Beitrag im PV-Magazine).
Was das für unsere Mitglieder bedeutet
Für unsere Mitglieder bedeutet dieses Urteil vor allem eines: Es bestätigt den hohen Qualitätsanspruch, den sie täglich mit ihrer Arbeit erfüllen. Meisterqualifikation, Eintragung in die Handwerksrolle und kontinuierliche Weiterbildung schaffen Vertrauen bei Kundinnen und Kunden und gewährleisten eine sichere, fachgerechte und nachhaltige Umsetzung von PV-Projekten.



