Berlin, 01. September 2026. Die Solarbranche hat in den vergangenen Jahren gezeigt, was dezentrale Energieerzeugung leisten kann: Millionen Eigenheimbesitzer produzieren heute ihren Strom selbst, verbrauchen den Großteil direkt vor Ort und entlasten damit das Netz. Der Entwurf des EEG 2027 mit der pauschalen 50-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung droht, genau diese Entwicklung zu bremsen.
Peter Knuth, Vorstandsvorsitzender des bdsh, kommentiert:
„PV-Anlagen, Batteriespeicher, Smart Meter und Energiemanagementsysteme schaffen heute die technischen Möglichkeiten, Einspeisung flexibel und netzdienlich zu steuern. Sie sollten deshalb genau dann einspeisen können, wenn der Strom knapp und entsprechend wertvoll ist. Eine pauschale 50-Prozent-Kappung würde diese Flexibilität jedoch ausbremsen. Aus unserer Sicht brauchen wir intelligente Netze und keine pauschalen Abregelungen.“
BMWE setzt am falschen Punkt an
Besonders kritisch ist aus Sicht des bdsh, dass eine starre Abregelung die Idee von intelligenter Steuerung und Marktintegration konterkariert. Wenn Betreiber in Smart Meter, Steuerungstechnik und Energiemanagement investieren, sollte es im Sinne der Netzbelastung und der Energiewende sein, Einspeisung intelligent und netzdienlich zu steuern.
Die bestehende Gesetzeslage zur Abregelung nicht steuerbarer PV-Anlagen auf 60 Prozent war hier die bessere Lösung. Nicht in der Höhe der Drosselung, aber sie sorgte für die nötigen Anreize, in Smart Meter zu investieren und Verbrauch sowie Erzeugung flexibel zu koordinieren. Somit wurden nicht steuerbare Anlagen in die Pflicht genommen, sich netzdienlich zu verhalten.
Die pauschale Drosselung von PV-Anlagen mit und ohne Smart Meter wird diese Flexibilität stören und die Anreize für den Einbau intelligenter Messsysteme bremsen.
„Die Lösung aus dem BMWE kaschiert letztlich wieder die fehlende Digitalisierung und Flexibilisierung der Netze, anstatt das Problem dort zu lösen, wo es entsteht: beim Netzausbau“, so Knuth.
Pauschale Wirkleistungsbegrenzung bremst bidirektionales Laden
PV-Anlagen werden seit nunmehr einigen Jahren als Gesamtkonzepte gedacht: Stromspeicher, Energiemanagementsystem, Wärmepumpe und E-Autos. Letztere sind von einer pauschalen Kappung am Hausanschluss besonders betroffen. Denn sollte die Begrenzung am Hausanschluss greifen, könnte damit auch das netzdienliche Entladen von E-Auto-Batterien ins Netz eingeschränkt werden. Die Drosselung wirkt wiederum der seit 01.01.2026 mit dem EnWG geltenden Möglichkeit zum bidirektionalen Laden entgegen und macht dieses für den Eigenheimbesitzer deutlich komplexer.
Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband des Solarhandwerks, dass eine pauschale Wirkleistungsbegrenzung auch im Sinne der Netzentlastung durch bidirektionales Laden nicht durchgeführt wird.
Das Gesamtsystem Energiewende muss effizienter werden
Unser Anliegen ist, die Energiewende effizienter zu machen und die heute vorhandenen technischen Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Haushalte mit Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und perspektivisch auch bidirektional ladendem Elektrofahrzeug können zu aktiven und flexiblen Bestandteilen unseres Energiesystems werden.
Stromspeicher müssen Strom in Zeiten hoher Erzeugung aufnehmen und ihn in Zeiten hoher Nachfrage wieder bereitstellen können. Genau diese Flexibilität wird mit Direktvermarktung, intelligenten Messsystemen, Energiemanagement und MiSpeL (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) regulatorisch aufgebaut.
Die EEG-Novelle sollte diese Entwicklung unterstützen und nicht durch eine pauschale Wirkleistungsbegrenzung am Netzanschlusspunkt einschränken.
Pressekontakt
Lucas Flügel, Pressesprecher Bundesverband des Solarhandwerks e. V.
Mail: lucas.fluegel@bdsh.solar

