Das Solarspitzen-Gesetz: Großer Wurf oder Flickschusterei?

Heute hat der Deutsche Bundestag eine EnWG/EEG-Novelle („Solarspitzen-Gesetz“) mit großer Mehrheit (SPD – Bündnis90/Die Grünen- CDU/CSU) beschlossen. Ist damit ein großer Wurf gelungen? Zumindest geht die politische-rechtliche To-do-Liste aus Sicht des Solarhandwerks noch über das hinaus, was heute beschlossen wurde. Und auch für die beschlossenen Änderungen müssen erst einmal in der Praxis Voraussetzungen geschaffen werden, damit eine Umsetzung überhaupt erfolgen kann. Zentrale Punkte hierbei:

  • Smart Meter-Rollout: Innerhalb der kommenden 24 Monate sollen alle Neuanlagen ab 7kW mit diesem Toll ausgestattet werden. Diese Regelung ist überfällig, um PV-Systeme netzdienlich betreiben zu können. Gleichzeitig ist sie auch Voraussetzung dafür, dass der nächste Punkt überhaupt funktioniert.  
  • Stopp der Einspeisevergütungen: Um „Blackouts“ und die Kosten der Einspeisevergütungen in Ballungszeiten zu vermeiden bzw. einzudämmen, werden bei negativen Strompreisen zunächst keine Vergütungen an Kunden gezahlt – sondern an die Vertragslaufzeit angehängt. Was wiederum voraussetzt, dass entsprechendes technisches Equipment (Smart Meter) intergiert ist.
  • Potentiale bestehender PV-Systeme: In den frühen Jahren des EEG wurden Photovoltaikanlagen aufgrund der hohen Einspeisevergütung vor allem als Volleinspeiseanlagen verbaut. Diese laufen nun langsam aus der Einspeisevergütung aus. Hier steckt enormes Potenzial, wenn diese Anlagen mit einem Heimspeicher auf eine Eigenverbrauchsanlage umgerüstet werden. Hier wurde mit der Novelle eine Chance ausgelassen, entsprechende Regelungen zu treffen.
  • Energy Sharing: Auch hier wurde eine Chance verpasst, um die im Solarpaket bestehenden Regelungen auszubauen und Rahmenbedingungen zu implementieren, die hier vorhandene Potentiale noch stärker ausschöpfen. Andere Länder – wie bspw. Österreich – haben hier bereits konkrete Modelle geregelt.

Fazit: Die Novelle ist ein guter weiterer Schritt im Sinne einer netzdienlichen Integration von PV-Systemen. Aber es blieben noch einige zentrale Fragen in der Praxis ungeklärt. Und: Zuviel ist abhängig von einer angemessenen technischen Infrastruktur für die netzdienliche Anwendung der über unsere Handwerksbetriebe verbauten Solaranlagen bzw. deren Energiemanagementsysteme. Um diese sollte sich eine neue Bundesregierung unmittelbar nach Aufnahme der Amtsgeschäfte kümmern und einen größeren Wurf vorlegen, der eher einer Generalrevision bestehender Gesetze gleichkommt. Das Solarhandwerk steht bereit, hier aus der Praxis heraus seinen Beitrag zu leisten.