Ausbau unter geänderten Vorzeichen – was das Solarhandwerk aus dem Koalitionsvertrag mitnehmen kann 

Intensiv haben wir uns mit unseren Mitgliedsbetrieben in den letzten Tagen über die möglichen Auswirkungen des Regierungsfahrplanes für die nächsten vier Jahre abgestimmt und diese zusammengefasst: Zwar gibt es eine relativ klaren Kurs, aber auch viele Unwägbarkeiten – welche allerdings nicht zwingend zulasten der Installationsbetriebe gehen müssen.

  • Bis zum Sommer 2025 soll es ein Monitoring des „Status Quo“ geben, um den Stand des Ausbaus zu analysieren. Auch wird das Solarspitzengesetz auf den Prüfstand gestellt werden. Beides entspricht den bisherigen Positionen des bdsh.
  • Klar benannt wird, das der Ausbau der Erneuerbaren mit dem der Netzinfrastruktur synchronisiert werden soll.
  • Vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen eine Bürokratieentlastung bringen.
  • Unsere Prognosen zeigen, dass sich die geplante Absenkung der Stromkosten und Netzentgelte erheblich auf die Rentabilitätsberechnungen von PV-Anlagen auswirken würden. Allerdings ist derzeit noch völlig unklar, wie dieser Schritte gegenfinanziert wird und wann in Kraft tritt – zu rechnen ist hier nicht vor dem 01.01.2026.
  • Für Bestandsanlagen sollen Anreize zur netzdienlichen Verwendung geschaffen werden – hier sollte in erster Linie das Potential für die Erhöhung des Eigenverbrauchs durch Speicher- und Energiesysteme gesehen werden.

    Spannend wird die konkrete Ausgestaltung des Vertrages. Auf die es am Ende ankommt. Denn durch die neue Ressortaufteilung bei den Ministerien wird es ein „Zusammenspiel“ zwischen Wirtschaft/Energie, Umwelt/Klimaschutz und Finanzen geben. Wichtig: Der Klima- und Transformationsfond geht vsl. vom Wirtschaftsministerium an das Umwelt- und Klimaschutzministerium.

Die komplette Stellungnahme des bdsh ist hier einsehbar: