Richtiges Ziel, aber falscher Weg und falsche Reihenfolge – EEG-Entwurf 2027
Kernbotschaften
Die Streichung der Einspeisevergütung für PV-Kleinanlagen ist ein Instrument zur falschen Zeit. Die Einspeisevergütung mag ein Auslaufmodell sein, doch markttaugliche Alternativen für Millionen privater Dachanlagenbetreiber existieren nicht. Die Vorschläge aus dem Ministerium sind auf große Anlagen ausgelegt und für Eigenheimbesitzer nicht tragbar. Ohne Einspeisevergütung verlängert sich die Amortisationszeit einer privaten PV-Anlage von rund 15 auf über 31 Jahre.
Über 85.000 Arbeitsplätze im Solarhandwerk stehen auf dem Spiel. Bundeswirtschaftsministerin Reiche gefährdet mit dieser Reform nicht nur die Ausbauziele, sondern die Existenzgrundlage tausender Fachbetriebe und ihrer Beschäftigten im ländlichen Raum. Ein Rückschritt sondergleichen, der sich unmittelbar auf Arbeitsplätze, Ausbauzahlen und Deutschlands Klimabilanz auswirken wird.
Deutschland hat seine Klimaziele 2025 verfehlt und riskiert EU-Strafzahlungen. Statt den erneuerbaren Ausbau zu beschleunigen, bremst der EEG-Entwurf das Segment, das die Hälfte der neu zugebauten Solarleistung ausmacht. Die EU-Kommission wird genau beobachten, ob Deutschland seinen Verpflichtungen nachkommt – weitere Strafzahlungen drohen.
1. Einordnung: Eine Zäsur für die dezentrale Energiewende
Am 26. Februar 2026 wurde öffentlich bekannt, was das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) unter Führung von Ministerin Katherina Reiche seit Wochen vorbereitet: Das EEG 2027 stellt die bislang weitreichendste Neuausrichtung des zentralen Förderinstruments für erneuerbare Energien seit seiner Einführung im Jahr 2000 dar.
Der Entwurf setzt auf vollständige Marktorientierung und den Ausstieg aus der festen Einspeisevergütung – auch für private Kleinanlagen bis 25 kW, obwohl die EU-Strommarktrichtlinie hier ausdrücklich Spielraum lassen würde.
Die Notwendigkeit einer Reform ist unbestritten: Die EU-Beihilfegenehmigung für das bestehende EEG läuft Ende 2026 aus. Spätestens zum 1. Januar 2027 muss ein novelliertes EEG in Kraft treten. Zugleich ändern sich die Marktbedingungen. Erschwerend kommt hinzu: Anfang 2026 wurde bekannt, dass Deutschland seine Klimaziele für 2025 verfehlt hat. EU-Strafzahlungen stehen im Raum. In dieser Lage legt das BMWE einen Entwurf vor, der ausgerechnet das Segment beschneidet, auf das fast die Hälfte der neu zugebauten Solarleistung entfällt. Der bdsh sieht in der geplanten Abschaffung der Einspeisevergütung ein Mittel, das zum falschen Zeitpunkt kommt. Die Einspeisevergütung ist zwar ein Auslaufmodell, doch markttaugliche Alternativen für das Kleinanlagensegment existieren nicht. Verunsicherung ist der größte Investitionskiller – und dieser Entwurf schafft davon reichlich.
2. Was der bdsh anerkennt
Der bdsh erkennt ausdrücklich an, dass eine Anpassung des EEG an die europäischen Vorgaben und an veränderte Marktbedingungen notwendig ist. Mehrere Elemente des Entwurfs verdienen eine positive Würdigung:
Fortführung der Ausbauziele: Das Festhalten am Ziel von 80 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030 und die Verstetigung der Ausbaupfade bis 2032 (128 GW für 2026, 215 GW für 2030) sind ein wichtiges Signal. Doch selbst bei gleichbleibendem Zubau wie 2025 wären diese Ziele ohne das Dachsegment kaum erreichbar.
Förderung der Systemdienlichkeit: Die stärkere Kopplung von PV-Anlagen mit Speichern als Regelfall entspricht der Logik des Smart Energy Home und ist grundsätzlich richtig. Das Solarhandwerk arbeitet bereits heute intensiv an integrierten Lösungen aus PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox.
3. Kritikpunkte: Wo der Entwurf die Energiewende gefährdet
3.1 Streichung der Einspeisevergütung: Das richtige Ziel mit den falschen Mitteln
Die vollständige Streichung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kW ab dem 1. Januar 2027 ist der gravierendste Einschnitt des Entwurfs. Aktuell erhalten Betreiber kleiner PV-Anlagen je nach Anlagengröße und Einspeiseart zwischen 5,50 und 12,35 Cent pro Kilowattstunde – eine Vergütung, die für 20 Jahre garantiert ist und die Investitionsentscheidung für Millionen Haushalte absichert.
Der bdsh stellt klar: Die Einspeisevergütung in ihrer heutigen Form ist ein Auslaufmodell. Wir teilen die grundsätzliche Einschätzung, dass erneuerbare Energien stärker marktintegriert werden müssen. Doch ein Auslaufmodell abzuschaffen, bevor eine funktionsfähige Alternative existiert, ist kein Fortschritt. Die Vorschläge aus dem Ministerium sind auf große Anlagen ausgelegt und für Anlagenbetreiber im Eigenheim schlicht nicht tragbar.
Das belegen die Zahlen: Laut einer Berechnung des Verbraucherportals Finanztip verlängert sich ohne Einspeisevergütung die Amortisationszeit einer PV-Anlage mit E-Auto, Wärmepumpe und Stromspeicher von knapp 13 auf über 17 Jahre. Eine PV-Anlage ohne Speicher und Sektorkopplung würde sich ohne Vergütung erst nach mehr als 31 Jahren amortisieren. Das ist für Privatanleger schlicht unwirtschaftlich und wird dazu führen, dass Investitionsentscheidungen massenhaft zurückgestellt oder ganz aufgegeben werden.
„Haushalte brauchen Planungssicherheit. Eine Streichung der Vergütung ohne valide Alternative schafft Unsicherheiten„
Peter Knuth, Vorsitzender des Bundesverbands des Solarhandwerks
Die ersatzweise vorgesehene Direktvermarktung ist für Privatbetreiber weder technisch noch wirtschaftlich tragfähig. Direktvermarktungsdienstleister verlangen Mindestanlagengrößen und Gebühren, die bei Kleinanlagen die Erlöse aufzehren. So schreibt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme: Es gebe zwar erste Direktvermarkter für kleine PV-Anlagen, doch die Vermarktungskosten seien so hoch, dass es sich für Privatleute eher lohne, den Strom gar nicht mehr einzuspeisen. 2027 sei für eine Abschaffung der festen Einspeisevergütung „definitiv zu früh“.
3.2 Direktvermarktungspflicht ohne Infrastruktur
Der Entwurf verlagert das Vermarktungsrisiko konsequent auf die Anlagenbetreiber, ohne die notwendige Infrastruktur sicherzustellen. Zentrale Voraussetzung für eine funktionierende Direktvermarktung im Kleinanlagensegment sind intelligente Messsysteme (Smart Meter). Doch der Rollout kommt nur schleppend voran:
Deutschland ist beim Smart-Meter-Rollout europäisches Schlusslicht. Ohne Smart Meter keine Direktvermarktung, ohne Direktvermarktung kein funktionierender Markt für Kleinstanlagenbetreiber. Auch Philipp Schröder, CEO von 1Komma5 Grad, warnt: Solange Netzbetreiber in Deutschland nicht ausreichend digitalisiert seien, könne ein reiner Marktbetrieb die bisherige Absicherung nicht ersetzen. Ein Übergang in ein vollkommen ungefördertes Modell wäre ein „Knock-out für das Kleinanlagensegment“.
3.3 Die 50-Prozent-Einspeisekappung: Systemdienlichkeit mit Schattenseiten
Der Entwurf sieht für kleinere PV-Anlagen eine dauerhafte Kappung der Einspeisespitzen auf 50 Prozent der installierten Leistung vor. Das Ziel: Erzeugungsspitzen abfangen und Einspeisung bedarfsgerechter gestalten. Doch in der vorgesehenen Ausgestaltung drohen erhebliche Probleme.
Ohne einen verpflichtend gekoppelten Speicher geht bei einer 10-kWp-Anlage in sonnenreichen Stunden bis zur Hälfte der erzeugten Energie verloren. Für Haushalte ohne Speicher bedeutet dies eine spürbare Entwertung ihrer Investition. Eine Kappung ohne gleichzeitige Speicherförderung ist nicht systemdienlich.
3.4 Klimaziele verfehlt, Ausbau gebremst: Die fatale Gleichzeitigkeit
Der EEG-Entwurf fällt in eine Zeit, in der Deutschland seine Klimaziele 2025 nachweislich verfehlt hat. EU-Strafzahlungen stehen im Raum. Die EU-Kommission wird genau beobachten, inwieweit die Bundesregierung gegensteuert – oder den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter bremst. Ein EEG-Entwurf, der das am stärksten wachsende Segment der dezentralen Energieversorgung beschneidet, sendet das falsche Signal nach Brüssel.
Es sei daran erinnert: Etwa die Hälfte aller installierten und neu zugebauten Solarleistung in Deutschland entfällt auf private Gebäudeanlagen. Im vergangenen Jahr kamen fast 50 Prozent des PV-Neuzubaus aus diesem Segment. Dieses Segment ohne funktionsfähige Alternative aus der Förderung zu entlassen, gefährdet nicht nur die nationalen Ausbauziele, sondern auch Deutschlands Glaubwürdigkeit in der europäischen Klimapolitik.
4. Auswirkungen auf das Solarhandwerk
Über 85.000 Arbeitsplätze allein im Solarhandwerk werden von Frau Reiche mit der geplanten EEG-Reform gefährdet. Die Folgen des Entwurfs für Fachbetriebe, Beschäftigte und Verbraucher wären dramatisch:
Betroffene Gruppe
Erwartete Auswirkung
Fachbetriebe
Nachfrageeinbruch im Kerngeschäft (Dachanlagen bis 30 kW). Steigende Beratungsintensität bei sinkenden Margen. Planungsunsicherheit für laufende Angebote mit Inbetriebnahme ab 2027. Insolvenzrisiko für kleinere Betriebe.
Beschäftigte
Akute Gefährdung von über 85.000 Arbeitsplätzen im Solarhandwerk. Besonders betroffen: der ländliche Raum, wo Fachbetriebe häufig zu den größten Arbeitgebern gehören.
Verbraucher
Massive Verunsicherung und Investitionszurückhaltung. Amortisationszeit verlängert sich auf über 31 Jahre (ohne Sektorkopplung). Die Energiewende wird vom Bürger-Projekt zum Experten-Thema.
Ausbauziele
Das Ziel von 215 GW installierter PV-Leistung bis 2030 rückt in weite Ferne, wenn das Dachsegment – rund 50 % des Neuzubaus – wegbricht. Weitere EU-Strafzahlungen wegen verfehlter Klimaziele drohen.
Die bdsh-eigene Marktanalyse vom Dezember 2025 zeigt den Trend: Der PV-Zubau im Segment 3–30 kW ist 2025 um bis zu 27 Prozent zurückgegangen. Im Oktober 2025 verzeichnete die Bundesnetzagentur mit 26.608 Dachanlagen den niedrigsten Monatswert des Jahres. Viele Fachbetriebe wurden nur durch die Diversifizierung in Speichernachrüstungen, Wärmepumpen und Wallboxen stabilisiert. Es ist ein Rückschritt sondergleichen, der sich nicht nur auf die Ausbauzahlen, sondern direkt auf die Arbeitsplätze im Solarhandwerk auswirken wird.
5. Forderungen an die Politik
Der bdsh richtet folgende Forderungen an das Bundeswirtschaftsministerium und Umweltminister Schneider:
Einspeisevergütung übergangsweise erhalten – erst abschaffen, wenn Alternativen funktionieren. Die feste Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 25 kW muss mindestens bis Ende 2029 fortgeführt werden – mit einer Fortführung der degressiven Anpassung, die den Marktübergang begleitet. Die EU-Strommarktrichtlinie lässt für kleine Anlagen ausdrücklich Spielraum. Diesen Spielraum muss die Bundesregierung nutzen.
Smart-Meter-Rollout massiv beschleunigen. Vor einer verpflichtenden Direktvermarktung im Kleinanlagensegment muss eine Smart-Meter-Durchdringung von mindestens 50 Prozent bei PV-Betreibern erreicht sein. Der bdsh fordert ein Smart-Meter-Beschleunigungsprogramm mit vereinfachten Einbauprozessen und finanziellen Anreizen für Messstellenbetreiber.
Praxistaugliche Direktvermarktung für Kleinanlagen erst entwickeln, dann verpflichten. Das BMWE muss gemeinsam mit der Branche niedrigschwellige Vermarktungsmodelle für Kleinstanlagenbetreiber schaffen: aggregierte Vermarktungslösungen, vereinfachte Marktzugangsregeln und eine Übergangs-Marktwertdurchleitung. Erst wenn diese Modelle praxiserprobt sind, kann eine Direktvermarktungspflicht greifen.
Einspeisekappung nur mit Speicherförderung. Die vorgesehene 50-Prozent-Kappung darf nicht ohne eine begleitende Speicherförderung eingeführt werden. Der bdsh schlägt ein KfW-Förderprogramm „Speicher für Systemdienlichkeit“ vor, das Speichernachrüstungen und Neuinstallationen in Kombination mit PV fördert.
Energy Sharing und Mieterstrom stärken. Energy Sharing und Mieterstrommodelle müssen als zentrale Instrumente der dezentralen Energiewende gestärkt und nicht durch komplexere Vermarktungsanforderungen erschwert werden. Der bdsh fordert eine eigenständige gesetzliche Verankerung mit vereinfachter Abrechnung.
Netzanschlussverfahren vereinfachen und digitalisieren. Der Netzanschluss bleibt der größte praktische Engpass. Der bdsh fordert bundesweit einheitliche, digitale Anschlussverfahren mit verbindlichen Bearbeitungsfristen und einem Eskalationsmechanismus bei Verzögerungen.
6. Fazit: Freiheit ohne Richtung ist keine Strategie
Der Arbeitsentwurf zum EEG 2027 verfolgt das richtige Ziel: eine stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien. Aber: mit den falschen Mitteln und in der falschen Reihenfolge. Marktorientierung ist kein Selbstzweck. Sie funktioniert nur, wenn die Infrastruktur steht, die Märkte für alle Teilnehmer zugänglich sind und die Übergangsfristen die Realität des Marktes widerspiegeln.
Die Streichung der Einspeisevergütung für Kleinanlagen, kombiniert mit einem Smart-Meter-Rollout bei unter 4 Prozent der Haushalte, ist kein Modernisierungsprogramm – es ist ein Strukturbruch. Ein Markt, der Verbraucher zur Direktvermarktung zwingt, ohne ihnen die Werkzeuge dafür zu geben, ist kein freier Markt. Er ist eine Sackgasse.
Und ein Land, das seine Klimaziele verfehlt, während es den erneuerbaren Ausbau bremst, riskiert neben dem Vertrauen seiner Bürger auch Strafzahlungen aus Brüssel.
Der bdsh steht dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundestag und den Fachausschüssen für beratende Gespräche zur Verfügung.