Der Wärmemarkt verpasst seine Dekabornisierung

Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Kernbotschaften

  • Die Abschaffung der 65-Prozent-Pflicht bremst den Wärmepumpenhochlauf des letzten Jahres ein. Der Markt allein wird die festgelegten Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreichen.
  • Das Solarhandwerk braucht Planungssicherheit: verlässliche Förderung, ambitionierte CO₂-Bepreisung und ein klares Bekenntnis zur Sektorkopplung von PV, Speicher und Wärmepumpe.
  • Die „Bio-Treppe“ und die Grüngasquote sind Übergangslösungen aber energetisch und wirtschaftlich ineffizient: Eine Gasheizung mit Wasserstoff benötigt fünfmal so viel Strom wie eine Wärmepumpe. Die Betriebskosten für solche Heizsysteme steigen damit deutlich an.

1. Einordnung: Die große Heizungsrevolution ist abgesagt

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Der bdsh erkennt den politischen Willen zur Entbürokratisierung ausdrücklich an, sieht jedoch erhebliche Risiken für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Insbesondere die Streichung der Vorgabe von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei neuen Heizsystemen bewerten wir als einen gravierenden Rückschritt für die Energieziele der Bundesrepublik.

Gas- und Ölheizungen dürfen künftig wieder uneingeschränkt eingebaut werden – mit der einzigen Auflage, ab 2029 einen aufwachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe zu nutzen („Bio-Treppe“, Start: 10 %).

Der bdsh sieht mit besonderer Sorge, dass mit der kompletten Wahlfreiheit beim Heizungskauf auch die verpflichtende Beratung vor dem Einbau fossiler Heizsysteme entfällt. Damit verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher den einzigen gesetzlich verankerten Anlass, sich vor einer Investitionsentscheidung fundiert über Effizienz, langfristige Kostenentwicklung und Klimawirkung verschiedener Wärmesysteme informieren zu lassen. Der Hochlauf erneuerbarer Wärmetechnik hängt somit künftig allein von Förderhöhe, Strompreisrelation und dem Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung ab. Das sind Faktoren, auf die das installierende Handwerk vor Ort keinen Einfluss hat.

2. Was der bdsh anerkennt

Der Bundesverband des Solarhandwerks erkennt die Notwendigkeit der Entbürokratisierung an. Die §§ 71– 71p GEG waren in der Praxis zu kleinteilig und für viele Eigentümer unverständlich. Eine Vereinfachung des Ordnungsrechts ist überfällig.

Die durchweg positive Annahme der bestehenden Förderung hat das übergreifende Interesse der Bevölkerung für nachhaltige Wärmekonzepte offengelegt. In diesem Zusammenhang ist die Zusage, die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 auskömmlich zu finanzieren, ein positives Signal für das Handwerk und den Heizungsmarkt. 

3. Kritikpunkte

3.1 Ohne 65-Prozent-Pflicht fehlt der Investitionsanreiz

Der Heizungsmarkt hat 2025 mit 627.000 abgesetzten Geräten den schwächsten Stand seit 15 Jahren erreicht. Die Verunsicherung durch die politische Debatte hat massive Spuren hinterlassen. Gleichzeitig zeigt Zukunftstrends: Die Wärmepumpe war 2025 erstmals Marktführer mit 299.000 Geräten (+ 55 % gegenüber 2024) und einem Marktanteil von 47,7 %. Der Gas-Brennwertkessel verlor 36 %.

Dieser Markttrend bestätigt: Eigentümer entscheiden sich zunehmend freiwillig für erneuerbare Wärmesysteme. Aber: Ohne regulatorische Rückendeckung droht der Hochlauf auszubremsen. Das von der Ampel angestrebte Ziel von 500.000 Wärmepumpen jährlich wurde in zwei Jahren um mehr als 50 % verfehlt, trotz 65-Prozent-Pflicht. Ohne diese Pflicht wird das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor noch unwahrscheinlicher.

Der Absatz der Wärmepumpe ist 2025 gegenüber dem Vorjahr um über 50 % gestiegen – ein klares Signal, dass Eigentümer zunehmend auf zukunftsfähige Wärmetechnik setzen. Der bdsh sieht mit Sorge, dass die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes diesen positiven Trend gefährden könnte. Wir fordern die Bundesregierung auf, im Gesetzgebungsverfahren ein unmissverständliches Bekenntnis zur Wärmepumpe als Leittechnologie der Wärmewende zu verankern und die verpflichtende Beratung beim Einbau fossiler Heizungen beizubehalten – damit Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Entscheidung über die langfristigen Kosten und Risiken treffen können.

Heizungsmarkt Deutschland 2022–2025 (Absatz in Tsd. Geräten)

 2022202320242025
Gesamt9871.311712627
Wärmepumpen236356193299
Gas-Brennwert610689358*276*
Marktanteil WP23,9 %27,2 %27,1 %47,7 %

Quelle: BDH; *inkl. Öl-Brennwert

3.2 Die „Bio-Treppe“: physikalisch fragwürdig, ökonomisch riskant

Die Eckpunkte setzen darauf, dass Gas- und Ölheizungen über eine steigende Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) schrittweise dekarbonisiert werden. Dieser Ansatz hat eine fundamentale Schwäche, die Prof. Volker Quaschning (HTW Berlin) auf den Punkt bringt:

„Eine mit Wasserstoff betriebene Gasheizung braucht bis zu fünfmal so viel Energie aus grünem Strom wie eine Wärmepumpe. Das ist Physik und ändert sich nicht.“

Prof. Dr. Volker Quaschning, HTW Berlin

Der physikalische Hintergrund: Eine Wärmepumpe nutzt rund zwei Drittel der benötigten Energie aus der Umgebungsluft oder dem Erdreich. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 30.000 kWh Wärmebedarf benötigt sie etwa 10.000 kWh Strom. Dieselbe Wärme über grünen Wasserstoff in einer Gasheizung zu erzeugen, erfordert 40.000 bis 50.000 kWh grünen Strom. Der Grund dafür liegt in den Umwandlungsverlusten bei der Elektrolyse und der geringeren Effizienz des Brennwertgeräts.

Die ökonomische Konsequenz: Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts aus dem Oktober 2025 würden die Kosten für Wasserstoff als Brennstoff die Heizkosten gegenüber der ehemaligen Gaspreisbremse um 74 bis 172% steigern (Quelle: Frauenhofer IEG; Frauenhofer ISI).

3.3 Grüngasquote: ambitioniert klingend, bescheiden wirkend

Die geplante Grüngasquote für Inverkehrbringer startet 2028 bei lediglich einem Prozent – bilanziell erfüllbar. Bis 2030 sollen damit insgesamt zwei Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden. Zum Vergleich: Der Gebäudesektor emittiert jährlich rund 112 Millionen Tonnen CO₂ (UBA, 2024). Zwei Millionen Tonnen über drei Jahre entsprechen einer Reduktion von weniger als 0,6 % jährlich.

Zudem soll die Quote die „Bio-Treppe“ auf Verbraucherseite anrechnen. Das entlastet die Eigentümer, verwässert aber zugleich jede ambitionierte Wirkung. Auch die Farbpalette der zugelassenen Wasserstoffarten (grün, blau, orange, türkis) lässt erahnen, dass Verfügbarkeit vor Klimaschutz steht.

3.4 Evaluierung erst 2030: Vier verlorene Jahre

Die Eckpunkte sehen vor, erst 2030 zu evaluieren, ob der Gebäudesektor seine Klimaziele erreicht. Sollte er sie verfehlen, „wird nachgesteuert“. Derartige Versprechen sind bekannt. Nicht zuletzt vom BVerwG-Urteil vom 29. Januar 2026, welches die Bundesregierung zur Nachbesserung ihres Klimaschutzprogramms bis März 2026 verpflichtete, weil eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO₂ klafft.

Die Logik „erst abwarten, dann nachsteuern“ ist für eine Branche, die in Zyklen von 20 bis 30 Jahren plant, fatal. Wer heute eine Öl- oder Gasheizung einbaut, betreibt sie bis 2050 und verfehlt damit das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Jede fossile Heizung, die heute statt einer Wärmepumpe eingebaut wird, ist ein Lock-in-Effekt für Jahrzehnte.

4. Was das für das Solarhandwerk bedeutet

Das deutsche Solarhandwerk hat in den vergangenen Jahren im Bereich der Sektorenkopplung von PV, Speicher und Wärmepumpe massiv in Qualifikation, Ausrüstung und Personal investiert.

Eine PV-Anlage auf dem Dach, ein Batteriespeicher im Keller und eine Wärmepumpe, die den eigenen Solarstrom nutzt, spart Verbrauchern langfristig Geld, reduziert Netzbelastung und ist die effizienteste Form der Gebäudedekarbonisierung.

Ohne die 65-Prozent-Pflicht verliert die Kombination PV + Speicher + Wärmepumpe ihr stärkstes ordnungsrechtliches Argument. Der bdsh fordert deshalb: Wenn die Politik auf Ordnungsrecht verzichtet, muss sie die ökonomischen Anreize verstärken . Eine ambitionierte CO₂-Bepreisung, attraktive Förderung und günstigere Strompreise für Wärmepumpen sollten im Fokus stehen.

5. Forderungskatalog des bdsh

  1. Strompreisrelation korrigieren:
    Heizstrom für Wärmepumpen muss deutlich günstiger werden als fossile Brennstoffe. Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum und die Entlastung von Netzentgelten sind überfällig.
  2. BEG-Förderung ausbauen, nicht kürzen: Die im Haushalt 2026 vorgesehene Kürzung der BEG-Mittel um 3,36 Mrd. Euro ist das falsche Signal. Um den Hochlauf der Wärmepumpen weiter zu tragen, muss die Förderung weiter beibehalten werden.
  3. Bio-Treppe realistisch ausgestalten: Die Stufenplanung bis 2040 muss ambitioniert genug sein, um einen echten Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Wärme zu setzen – und nicht nur eine Alibi-Quote zu erfüllen.
  4. Evaluierung vorziehen: Eine Evaluierung erst 2030 kommt zu spät. Der bdsh fordert eine Zwischenevaluierung bis spätestens 2028, damit rechtzeitig nachgesteuert werden kann.
  5. Planungssicherheit schaffen: Das Gesetz muss wie angekündigt vor dem 1.7.2026 in Kraft treten. Eine weitere Auseinandersetzung des Gesetzes sollte um jeden Preis vermieden werden, um Planungssicherheit zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund spricht der Bundesverband des Solarhandwerks sich für klare Rahmenbedingungen und Regelungen aus.

6. Fazit: Freiheit ohne Richtung ist keine Strategie

Die Bundesregierung verspricht den Bürgerinnen und Bürgern Wahlfreiheit. Das klingt gut. Aber Wahlfreiheit ohne verlässliche Preissignale, ohne ambitionierte Förderung und ohne ehrliche Information über die langfristigen Kosten fossiler Heizsysteme ist eine Einladung zur Fehlinvestition.

Eine Wärmepumpe braucht ein Fünftel der Energie einer Wasserstoff-Gasheizung. Die Ökonomie bestätigt es: Schon 2025 war die Wärmepumpe erstmals Marktführerin.

Das Solarhandwerk ist bereit. Über 8.000 Betriebe stehen bereit, die Wärmewende umzusetzen. Mit PV, Speicher und Wärmepumpe aus einer Hand. Was wir brauchen, sind nicht bessere Rahmenbedingungen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die Eckpunkte im Gesetzgebungsverfahren im Sinne nachschärft.

Der bdsh steht für den konstruktiven Dialog im Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung.