Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) begrüßt Referentenentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Wichtige Schritte zur Erleichterung von Solarprojekten

Berlin, 17.09.2024. Der Entwurf des BMWK zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wird ausdrücklich durch den Bundesverband des Solarhandwerks unterstützt. Der Entwurf zielt darauf ab, Hürden für Solarinstallationsunternehmen abzubauen und die Prozesse im Bereich Netzausbau und Endkundenmärkte zu vereinfachen und zu beschleunigen. “Die geplanten Änderungen bieten eine Entlastung für die rund 8.000 Solarinstallationsbetriebe in Deutschland”, äußert sich Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Verbands. “Die Unternehmen, die Photovoltaikanlagen planen, installieren und warten, stehen seit langem vor zahlreichen bürokratischen Hürden. Mit den neuen Regelungen werden viele dieser Hindernisse endlich abgebaut, was die Energiewende spürbar beschleunigen wird”, so Brodersen weiter.

Gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom als wichtiger Zukunftsbaustein

Der Entwurf beinhaltet wichtige Änderungen für Solarprojekte. So begrüßt der BDSH die im neuen §42c des EnWG vorgesehenen Regelungen, die es sowohl Privat- als auch Gewerbekunden ermöglichen, von gemeinschaftlich erzeugtem Solarstrom zu profitieren. „Diese Regelung füllt eine bisherige Lücke und schafft neue Möglichkeiten, insbesondere im Bereich des Energy-Sharing. Damit können intelligente Quartierslösungen realisiert werden, bei denen auch Haushalte oder Unternehmen ohne eigene Solaranlage grünen Strom beziehen können“, erklärt Peter Knuth, ehrenamtlicher Vorstand des BDSH und Geschäftsführer des Photovoltaikanbieters Enerix.

Weitere Vereinheitlichung und Entbürokratisierung notwendig

Hier gibt es trotz positiver Ansätze weiteren Handlungsbedarf. Gerade Netzanschlussprozesse sollten vereinheitlicht und digitalisiert werden. Die Problematik, welche derzeit besteht ist, dass Installationsbetriebe in verschiedenen Regionen mit unterschiedlichen Netzbetreibern und deren individuellen Verfahren konfrontiert sind. „Wir plädieren dafür, dass die gesamte Prozesskette, von der Planung bis zur Genehmigung, standardisiert und zentral über die Bundesnetzagentur gesteuert wird“, so Brodersen.

Transparenz und Verbindlichkeit

Um auch die Endkunden bei der Energiewende mitzunehmen, sollten Regelungen geschaffen werden, die Verbindlichkeiten und Transparenz festlegen. Von den Installationsunternehmen über die Kunden bis hin zu den Netzbetreibern. Die Netzkapazitäten und der aktuelle Stand des Netzanschlusses müssen dem Endkunden transparent dargelegt werden, damit Unmut in der Bevölkerung vorgebeugt wird. Das im Referentenentwurf angesprochene Online-Tool zur Netzanschlussauskunft ist ein wichtiger Schritt, sollte aber noch weiter ausgebaut werden. Damit könnte die gesamte Prozesskette digitalisiert und standardisiert werden. Derzeit ist die Umsetzung des §14a EnWG weiterhin unklar. Dieser betrifft die Abregelung von PV-Anlagen durch Steuersignale. „Vor Ort fehlen verbindliche Richtlinien für die Netzbetreiber, wie diese Vorgaben konkret umzusetzen sind“, kritisiert Brodersen. Häufig sind Netzbetreiber nicht auskunftsfähig, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen führt.

Über den BDSH

Der Bundesverband des Solarhandwerks e.V. wurde im April 2024 in Berlin gegründet und setzt sich für hohe Qualitätsstandards in der Solarbranche ein. Der Verhaltenskodex des Verbands verweist alle Mitglieder darauf, dass sie im Rahmen festgelegter Standards arbeiten, wodurch sowohl die einzelnen Mitglieder als auch die Endkunden und Dienstleister (u.a. Banken, Versicherungen etc.) abgesichert werden. Die Gründungsmitglieder sind: ADLER Solar, Dr. Metje Green Energy Projects, enerix, ESS Kempfle, Innotech Solar, Schoenergie & WIRSOL.

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