BDSH-Statement zum Abgrenzungsleitfaden DIHK/DHKT

Hintergrund

Die Dach-Installation von Solaranlagen wurde von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie vom Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) bislang als „Minderhandwerk“ eingestuft. 

Die Institutionen sahen aufgrund der vermehrt aufgetretenen Schadensfälle bei PV-Installationen und dem Zuwachs von Fachbetrieben ohne qualifiziertes Fachpersonal Handlungsbedarf. D.h., man möchte hier augenscheinlich den Wildwuchs am Markt Einhalt gebieten – eine Haltung, die der BDSH ausdrücklich unterstützt. Denn sie war auch Antrieb für unsere Gründung im Jahr 2024.

Für die DC-Seite bei der PV-Installation haben DIHK/HWKT nun einen bestehenden Abgrenzungsleitfaden weiterentwickelt, der diesen Bereich ab sofort und handwerksrechtlich dem Dachdeckerhandwerk zuordnet.

Damit ist die Motivation eine (konsequente) Reaktion auf die Marktentwicklung, die allerdings für die Branche der Solarinstallationsbetriebe zu kurz greift.

Grundsätzliche Position des BDSH

Der BDSH steht für ein Mehr an Qualität im Solarhandwerk und ein eigenes Berufsbild für Installateure, das ist unsere DNA. Daher begrüßen wir grundsätzlich die Entscheidung der Kammerorganisationen, durch die wir uns jetzt erst recht darin bestärkt sehen, eine eigene Ausbildung für Solarhandwerker voranzutreiben:

  • Der Leitfaden betrifft mit der Dachmontage einen (wichtigen) Teilbereich der Tätigkeiten unserer Mitglieder. Und gerade hier sind unsere Betriebe bereits hervorragend fachlich aufgestellt.
  • Zudem ist er laut eigenen Angaben Grundlage für die „Verwaltungspraxis der Kammern“. D.h., er dürfte in der Zukunft für die Betriebe vor Ort von erheblicher Bedeutung sein, gerade in ihren Kontakten/Mitgliedschaften und z.B. auch bei der Erstellung von Gutachten.
  • Bei der Solarinstallation fehlt eine berufliche Grundlage „aus einem Guss“, die die unterschiedlichen Gewerke berücksichtigt und zusammenführt. Unser Ziel ist es mittel- bis langfristig, diese Lücke zu füllen.
  • Denn eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Solarinstallation erfordert mehr als „nur“ eine Qualifikation für die Dachmontage.

Was wissen wir heute? Eine erste Einschätzung

Verbandsmitgliedern können wir Entwarnung geben:

  • Es besteht „Bestandsschutz“.  D.h., dass die Regelungen des Leitfadens für diejenigen Unternehmen gelten sollen, die sich neu gründen.
  • Unsere ordentlichen Mitglieder sind bereits Meisterbetriebe, wenn auch vorrangig im Bereich der Elektrik.
  • Hier werden vermutlich in Zukunft nach Unternehmensgründung Zusatzqualifikationen ausreichen, um die Anforderungen gemäß Leitfaden zu erfüllen. Basis hierfür ist ist §5 der Handwerksordnung (HWO): Wer ein Handwerk nach § 1 Abs.1 betreibt, kann hierbei auch andere Arbeiten in anderen Gewerken ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder dieses wirtschaftlich ergänzen.

Für die Personalentwicklung in den Installationsteams ergeben sich perspektivisch Konsequenzen, an die sich die Betriebe anpassen sollten. 

Was geklärt werden muss

Zu diversen Handwerkkammern und Innungen vor Ort besteht bereits Kontakt und auch zu den Dachverbänden auf Bundesebene. In den gerade stattfinden Gesprächen finden wir heraus:

    • Welche unmittelbaren Auswirkungen der Leitfaden für die Zusammensetzung der Montageteams hat,
    • wann und wie damit konkreter Handlungsbedarf besteht,
    • welche rechtliche Verpflichtung sich aus dem Leitfaden ergibt.

Den positiven Ansatz weiterverfolgen und für Klarheit sorgen

Ausdrücklich abgrenzen wollen wir uns von denjenigen, die hier ein „Aus“ für viele Handwerksbetriebe erkennen wollen. Alarmismus und Horrorszenarien sind fehl am Platz. Der BDSH betrachtet den Leitfaden als einen wichtigen und konstruktiven Beitrag, um für mehr Qualität in der Branche zu sorgen.

Denn es fehlt eine durchgängige berufliche Grundlage, die die verschiedenen Gewerke im Solarbereich integriert. Unser Ziel ist es, diese Lücke zu schließen. Gleichzeitig droht eine Kompetenz-Verzettelung, die vor allem mehr Bürokratie für unsere Handwerksbetriebe bedeutet – anstatt klare und praxistaugliche Lösungen zu schaffen.

Die derzeit laufenden Gespräche seitens des BDSH werden für mehr Transparenz sorgen, unsere Mitglieder halten wir regelmäßig auf dem Laufenden.

Update: Maßgeblich wurde die Erneuerung des Leitfadens nach eigenem Bekunden durch den Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) vorangetrieben. Mit Meldung vom 28. Februar 2025 erhebt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Einspruch gegen den neuen Leitfaden und erklärt, dass sich für das Elektrikerhandwerk keine Änderungen ergeben. Dieses bestätigt die Position des BDSH und zeigt, dass es zwischen den unterschiedlichen Zentralverbänden im Vorfeld der Erneuerung des Leitfadens keine hinreichende Abstimmung gab. Dieses Vorgehen geht zu Lasten der PV-Installationsbetriebe, die eigentlich im Fokus des Leitfadens stehen sollten und sorgt für Irritationen.  Da der Leitfaden bislang noch nicht publiziert wurde, wird der BDSH hierzu nach der Veröffentlichung informieren.