Engpässe verwalten statt Energiewende gestalten

Stellungnahme zum Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE)

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Der Referentenentwurf zum „Netzpaket“ bestraft diejenigen, die die Energiewende umsetzen – Solarhandwerksbetriebe und Verbraucher – anstatt die eigentlichen Ursachen der Netzengpässe zu bekämpfen.
  2. Redispatchvorbehalt und Baukostenzuschuss drohen insbesondere kleine Hausdach-PV-Anlagen wirtschaftlich unattraktiv zu machen und das in einem Marktumfeld, in dem der Zubau privater Solaranlagen bereits rückläufig ist.
  3. Statt den Erneuerbaren-Ausbau zu drosseln, muss die Bundesregierung auf Smart Meter, Energiemanagementsysteme, Speicherausbau und Energy Sharing setzen und den Netzausbau konsequent beschleunigen.

Ein Referentenentwurf mit weitreichenden Folgen

Am Wochenende des 8./9. Februar 2026 wurde ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Ministerin Katherina Reiche (CDU) öffentlich bekannt, mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“. Das 34 Seiten starke Papier sieht tiefgreifende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Der Bundesverband des Solarhandwerks nimmt zu den zentralen Regelungsvorschlägen Stellung.

Der Entwurf sieht im Kern drei Maßnahmen vor, die den Ausbau erneuerbarer Energien in weiten Teilen Deutschlands erheblich erschweren würden:

  1. Kapazitätslimitierte Netzgebiete: Verteilnetzbetreiber sollen Netzgebiete, in denen die Abregelung erneuerbarer Energien im Vorjahr über drei Prozent lag, für bis zu zehn Jahre als „kapazitätslimitiert“ ausweisen können.
  2. Redispatchvorbehalt: Neue Erneuerbare-Energien-Anlagen dürfen in diesen Gebieten nur errichtet werden, wenn die Betreiber für zehn Jahre auf sämtliche Entschädigungen bei Abregelung verzichten. Der Einspeise- und Anschlussvorrang für Erneuerbare würde damit faktisch aufgehoben.
  3. Baukostenzuschuss für Erzeugungsanlagen: Wer künftig einen Netzanschluss für eine Erzeugungsanlage beantragt, soll dem Netzbetreiber einen Baukostenzuschuss pro Kilowatt Netzanschlussleistung zahlen – unabhängig davon, ob tatsächlich Netzausbau erforderlich ist. Reguläre Netzentgelte würden darüber hinaus weiterhin anfallen.

Der Bundesverband des Solarhandwerks erkennt an, dass der wachsende Anteil dezentraler Erzeugung die Stromnetze vor neue Herausforderungen stellt. Wir teilen das Anliegen, Netzausbau und Erneuerbaren-Zubau besser zu synchronisieren. Der vorliegende Entwurf verfolgt dieses Ziel jedoch mit den falschen Mitteln: Er verwaltet Engpässe, statt sie zu lösen – und belastet ausgerechnet jene, die die Energiewende täglich umsetzen.

Redispatchkosten: Ein Problem, das sich bereits entschärft

Die Begründung des Ministeriums für das Netzpaket stützt sich im Wesentlichen auf die Kosten des Netzengpassmanagements. Tatsächlich zeigt ein Blick auf die Datenlage, dass sich die Situation bereits deutlich entspannt:

JahrKosten NetzengpassmanagementEntwicklung
2022ca. 4,2 Mrd. €Krisenbedingte Spitze
2023ca. 3,1 Mrd. €Rückgang um 24 %
2024ca. 2,7 Mrd. €Weiterer Rückgang
2025 (Prognose)ca. 2,7 Mrd. €Stagnation auf niedrigerem Niveau
2025–202816,3 Mrd. € gesamt8,8 Mrd. € unter Vorjahresprognose

Quellen: Bundesnetzagentur, SMARD-Plattform, Amprion-Schätzungen

Die Zahlen belegen: Die Redispatchkosten sinken getrieben durch niedrigere Energiepreise, den fortschreitenden Netzausbau und den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien bereits von selbst. Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre Prognosen für 2025 bis 2028 um nahezu 9 Milliarden Euro nach unten korrigiert. Amprion-CEO Christoph Müller stellte fest: „Wir sehen an diesen Zahlen, dass der Netzausbau wirkt.“ Es ist ein Paradoxon ausgerechnet jetzt mit einem derart weitreichenden Eingriff in das Erneuerbare-Energien-System zu reagieren. Dies gibt den Anschein, als würden die Kosten explodieren, während das Gegenteil der Fall ist.

Kollateralschaden: Wenn Hausdach-PV zum Risiko wird

Die öffentliche Debatte konzentriert sich bislang auf die Auswirkungen des Netzpakets auf große Wind- und Solarparks. Doch der Entwurf birgt erhebliche Risiken auch für das Segment, das die breite Bevölkerung unmittelbar betrifft: private Hausdach-Photovoltaikanlagen.

Zwar setzt die explizite Priorisierungsregelung formal erst bei 135 kW an. Doch die Logik des Entschädigungsverzichts gilt in denselben Netzgebieten, in denen auch Kleinanlagen einspeisen. Für typische Hausdachanlagen, die heute über feste Vergütung oder Überschusseinspeisung kalkulieren, würde ein pauschaler Verzicht auf Entschädigungen das Geschäftsmodell deutlich verschlechtern – gerade in Regionen mit häufiger Abregelung.

Aus Sicht des Solarhandwerks entstehen dadurch konkrete Probleme:

  1. Investitionsbremse in Problemregionen:
    In Netzen mit bereits hohem EE-Anteil – insbesondere in Norddeutschland und windstarken Regionen – könnte die Drei-Prozent-Schwelle schnell überschritten sein. Neue Kleinanlagen für private Haushalte oder Gewerbe würden dort deutlich unattraktiver, weil ein Teil des Ertrags faktisch verschenkt werden müsste.
  2. Planungsunsicherheit für Fachbetriebe:
    Für Installateure ist im Vorfeld kaum transparent, ob eine Adresse im nächsten Jahr als kapazitätslimitiertes Gebiet ausgewiesen wird. Das erschwert Beratung, Angebotserstellung und langfristige Wartungsverträge erheblich. Die Priorisierungslogik von über 800 Verteilnetzbetreibern mit unterschiedlichen Verfahren und Kriterien bedeutet mehr Bürokratie und mehr Rechtsunsicherheit.
  3. Soziale Schieflage:
    Baukostenzuschüsse, die sich je nach Anlagengröße und Netzgebiet im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich bewegen können, treffen Haushalte mit knapper Finanzierung prozentual deutlich stärker als große Projektierer. Das widerspricht der politischen Erzählung von „Bürgerenergie“ und „Dach-PV zuerst“.
  4. Lock-in von Netzengpässen:

    Wenn ausgerechnet dort, wo das Netz zu schwach ist, der Neuaufbau von PV wirtschaftlich gebremst wird, sinkt auch der lokale Druck, Netze tatsächlich auszubauen. Das Modell verwaltet Engpässe eher, als sie zu lösen und zementiert den Status quo.

Verunsicherung ist der größte Investitionskiller. Bereits jetzt ist der PV-Zubau im Bereich privater Dachanlagen rückläufig. Ein Netzpaket, das private Investitionen in Solaranlagen mit zusätzlichen Kosten und Risiken belastet, würde diesen Trend verschärfen – mit unmittelbaren Folgen für tausende Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten im ländlichen Raum.

Ein Wunschzettel der Netzbetreiber – auf Kosten der Allgemeinheit

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet die Netzbetreiber den Entwurf begrüßen. Der Geschäftsführer des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, Stefan Kapferer, wird mit den Worten zitiert, ein neues System müsse den Anschluss neuer Anlagen besser priorisieren. Doch wer entscheidet über die Priorisierung? Der Entwurf überträgt diese Macht den Verteilnetzbetreibern selbst. Sie definieren, welche Gebiete als kapazitätslimitiert gelten, und sie erheben die Baukostenzuschüsse.

Damit entsteht eine Situation, in der die Netzbetreiber – von denen viele über Tochterunternehmen selbst in der Erzeugung erneuerbarer Energien tätig sind – einen erheblichen Informations- und Wettbewerbsvorsprung erhalten. Wer weiß, ob und wann ein Netzgebiet wieder aufnahmefähig sein wird, kann Investitionsentscheidungen gezielt steuern. Für unabhängige Handwerksbetriebe und Projektierer entsteht hingegen maximale Unsicherheit.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat treffend formuliert: „Dieses Netzpaket ist ein in Gesetzesform gegossener Wunschzettel der Netzbetreiber: weniger Ausbaudruck, mehr Steuerungsmacht. Bezahlen sollen das die Erneuerbaren, die Stromkunden und die Steuerzahler.“ Diese Einschätzung teilen wir.

Im Widerspruch zum Klimaschutzurteil

Besonders bemerkenswert ist der Zeitpunkt dieses Entwurfs. Am 29. Januar 2026, nur wenige Tage vor dem Bekanntwerden des Netzpakets, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachbessern, weil die darin enthaltenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebene Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 bis 2030 zu erreichen. Die Emissionslücke beträgt mindestens 200 Millionen Tonnen CO₂.

Bis Ende März 2026 muss die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Und nun sickert ein Referentenentwurf durch, der den Ausbau genau jener Technologien drosseln würde, die für die Erreichung der Klimaziele unverzichtbar sind. Das ist kein Zufall, sondern ein handfester Widerspruch in der Regierungspolitik.

Spätestens mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss allen Beteiligten klar sein: Beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen. Wer den Ausbau erneuerbarer Energien ausbremst, handelt nicht nur wirtschaftlich kurzsichtig, sondern riskiert, die rechtsverbindlichen Klimaschutzziele Deutschlands zu verfehlen.

Die Lösungen liegen auf dem Tisch

Photovoltaikanlagen bieten durch ihre Steuerbarkeit enorme Potenziale zur Netzentlastung. Diese Potenziale werden im aktuellen Netzpaket jedoch weitgehend ignoriert. Statt Flexibilität zu fördern, wird Verzicht verlangt. Dabei liegen die Lösungen für eine intelligente Synchronisierung von Netzausbau und Erneuerbaren-Zubau längst auf dem Tisch:

InstrumentWirkung auf NetzStatus
Smart-Meter-RolloutErmöglicht Echtzeit-Steuerung von Erzeugung und Verbrauch; Grundlage für dynamische TarifeVerschleppter Rollout; deutlich hinter Plan
Dynamische StromtarifeVerlagern Verbrauch in Zeiten hoher Erzeugung; reduzieren SpitzenlastenSeit 2025 gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis kaum verbreitet
Flexible NetzentgelteAnreize für netzdienliches Verhalten bei Verbrauchern und ErzeugernIm Koalitionsvertrag erwähnt, noch nicht umgesetzt
Stromspeicher im HaushaltPuffern Überschüsse lokal; entlasten Verteilnetz in SpitzenzeitenWachsender Markt, aber fehlende regulatorische Anreize
Energy SharingErmöglicht lokale Verteilung von EE-Strom; reduziert NetzbelastungGesetzlich seit 2024 möglich, bürokratisch nahezu undurchführbar
Energiemanagement­systemeKoordinieren PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox; optimieren EigenverbrauchTechnisch verfügbar, kein regulatorischer Anreiz

Die Vision des Smart Energy Home – die Verbindung von PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe, Wallbox und intelligentem Energiemanagement – ist keine Utopie, sondern technische Realität. Was fehlt, ist der politische Rahmen, der diese Lösungen in die Fläche bringt. Das Netzpaket bewegt sich in die entgegengesetzte Richtung.

Forderungen des Bundesverbands des Solarhandwerks

Der bdsh fordert die Bundesregierung und insbesondere das Bundeswirtschaftsministerium auf:

  1. Redispatchvorbehalt zurücknehmen: Der pauschale Verzicht auf Entschädigungen bei Abregelung als Bedingung für Genehmigungen ist inakzeptabel. Er bestraft Investoren für Verzögerungen im Netzausbau, die sie nicht zu verantworten haben. Der Einspeise- und Anschlussvorrang für erneuerbare Energien muss erhalten bleiben.
  2. Baukostenzuschuss für Erzeugungsanlagen streichen: Einen Baukostenzuschuss für die bloße Nutzung bestehender Netzanschlüsse zu erheben, widerspricht dem Prinzip der Netzanschlussfreiheit. Insbesondere Kleinanlagen bis 30 kW müssen von jeglichen zusätzlichen Anschlusskosten freigestellt bleiben.
  3. Smart-Meter-Rollout massiv beschleunigen: Intelligente Messysteme sind die Grundlage für alle flexiblen Lösungen – von dynamischen Tarifen über netzdienliches Laden bis hin zu Energy Sharing. Der Rollout muss mit konkreten Zeitzielen und Sanktionen für Messstellenbetreiber versehen werden.
  4. Flexible Netzentgelte und dynamische Tarife fördern: Statt den Erneuerbaren-Ausbau zu drosseln, müssen Anreize geschaffen werden, Erzeugung und Verbrauch intelligent zu synchronisieren. Verbraucher, die ihren Stromverbrauch an die Erzeugungslage anpassen, müssen davon profitieren.
  5. Energy Sharing und Mieterstrom entbürokratisieren: Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für Energy Sharing müssen so vereinfacht werden, dass sie in der Praxis auch von kleinen Akteuren und Energiegemeinschaften genutzt werden können.
  6. Speicherausbau gezielt fördern: Stromspeicher können auch in Haushalten ohne PV in Zeiten hoher Netzbelastung Strom aufnehmen und das Netz entlasten. Regulatorische Hürden für den Heimspeicherausbau müssen abgebaut, Anreize für netzdienliches Speicherverhalten geschaffen werden.
  7. Netzanschlussverfahren digitalisieren und vereinheitlichen: Die Priorisierungslogik von über 800 Verteilnetzbetreibern mit jeweils eigenen Verfahren ist eine bürokratische Zumutung. Der Netzanschluss muss bundesweit digitalisiert, standardisiert und beschleunigt werden.
  8. Klimaschutzziele einhalten: Das Netzpaket muss im Licht des BVerwG-Urteils vom 29. Januar 2026 bewertet werden. Jede Maßnahme, die den Erneuerbaren-Ausbau bremst, verschärft die Emissionslücke und gefährdet die rechtsverbindlichen Klimaschutzziele.

Fazit: Flexibilität statt Drosselung

Das Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums setzt die falschen Anreize. Es bestraft die Umsetzer der Energiewende, verwaltet Netzengpässe, anstatt sie zu lösen und schafft ein System des wirtschaftlichen Drucks auf Kosten von Handwerksbetrieben und Verbrauchern. Es ist ein Paradoxon: Während Deutschland gerichtlich zu mehr Klimaschutz verpflichtet wird, plant das zuständige Ministerium, den Ausbau der kostengünstigsten und dezentralsten Form der Stromerzeugung auszubremsen.

Das Solarhandwerk ist das Rückgrat der Energiewende. Rund 8.000 Fachbetriebe mit etwa 100.000 Beschäftigten installieren Tag für Tag die Anlagen, die Deutschlands Strom sauberer, günstiger und unabhängiger machen. Wir stehen für Leistung, Qualität und Verlässlichkeit. Wir sind Umsetzer der Energiewende und Anwalt der Verbraucher. Was wir dafür brauchen, sind keine zusätzlichen Hürden, sondern Planungssicherheit, intelligente Rahmenbedingungen und den politischen Willen, die Instrumente zu nutzen, die längst verfügbar sind.

Wir als Solarhandwerk sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Der bdsh steht den Ministerien für beratende Gespräche zur Verfügung – in der Überzeugung, dass die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen im Zuge der Verbändeanhörung grundlegend überarbeitet werden müssen. Für das Handwerk ist nicht die Farbe der politischen Ideen entscheidend, sondern ihre Wirkung.

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